ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Drydock ERP Österreich / Cedee GmbH
Version: 17. Juni 2026
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Bedingungen wird verstanden unter:
Drydock: Cedee GmbH (handelnd unter Drydock ERP Österreich), mit Sitz in Kirchdorf in Tirol, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer FN 672629k
Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, die mit Drydock einen Vertrag abschließt.
Vertrag: jede Vereinbarung zwischen den Parteien über Dienstleistungen.
Dienstleistungen: alle von Drydock erbrachten Dienstleistungen, einschließlich Beratung, Consulting, Implementierung, Konfiguration, Integration, Migration, maßgeschneiderte Entwicklung, Schulung, Support und Verwaltung von ERP-Systemen und anderen Informationssystemen, einschließlich Odoo.
Software: Software, einschließlich Odoo, einschließlich maßgeschneiderter Lösungen, Konfigurationen, Schnittstellen und Erweiterungen.
Artikel 2 – Anwendbarkeit und Verhältnis zu den WKO-Bedingungen
- Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und von Drydock.
- Für alle Verträge zwischen Drydock und dem Auftraggeber gelten zudem die jeweils aktuellen Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf und die Lieferung von Software-Supportleistungen sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen in der Informationstechnologie des Fachverbandes Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen als Ergänzung zu den genannten WKO-Bedingungen. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich davon abgewichen wird, gelten die Bestimmungen der WKO-Bedingungen uneingeschränkt.
- IIm Falle von Widersprüchen zwischen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den WKO-Bedingungen gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
- Durch den Abschluss eines Vertrages erklärt der Auftraggeber, dass er sowohl diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch die geltenden WKO-Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und damit einverstanden ist.
- Die WKO-Bedingungen sind über die offizielle Website der Wirtschaftskammer Österreich (www.wko.at) zugänglich.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich zurückgewiesen.
Artikel 3 – Zustandekommen des Vertrages
- Alle Angebote sind unverbindlich und gelten für 30 Tage, sofern nicht anders angegeben.
Der Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Annahme eines Angebots oder Vorschlags; oder
- tatsächlichen Beginn der Arbeiten.
- Elektronische Kommunikation gilt als schriftlich.
Artikel 4 – Durchführung von Dienstleistungen und Projekten
- Drydock führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen aus, entsprechend den Anforderungen an gutes Handwerk und gemäß allgemein anerkannten professionellen Standards in der ICT-Branche.
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, werden alle Dienstleistungen auf der Grundlage einer Bemühungspflicht und nicht auf der Grundlage einer Erfolgspflicht erbracht.
Der Auftraggeber erkennt an, dass der Erfolg von Softwareimplementierungen und Automatisierungsprojekten auch von Faktoren abhängt, die außerhalb des Einflussbereichs von Drydock liegen, darunter:
- die Qualität, Vollständigkeit und Verfügbarkeit von Daten;
- die Mitwirkung des Auftraggebers;
- die Verfügbarkeit von Mitarbeitern und Key-Usern;
- die Mitwirkung Dritter;
- Änderungen in Geschäftsprozessen;
-
technische Abhängigkeiten von externen Systemen und Lieferanten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten, Dokumente und Informationen, die Drydock für die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen für notwendig erachtet oder von denen der Auftraggeber vernünftigerweise wissen sollte, dass sie notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
- Projektplanungen, Durchlaufzeiten, Budgets, Stundenabschätzungen und Implementierungspläne werden auf der Grundlage der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen erstellt und gelten ausschließlich als indikative Prognosen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Der Auftraggeber sorgt für rechtzeitige und vollständige Mitwirkung, einschließlich der Bereitstellung von:
- benötigten Informationen;
- Dokumentation;
- Testdaten;
- Zugang zu Systemen;
- interner Entscheidungsfindung;
- Verfügbarkeit relevanter Mitarbeiter.
- Verzögerungen, die entstehen, weil der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, können zu Anpassungen von Planung, Umfang, Kapazität und Kosten führen.
Artikel 5 – Projekte und Abnahme
- Implementierungen können in verschiedenen Phasen stattfinden, einschließlich Analyse, Konfiguration, Entwicklung, Test und Übergabe.
Sofern keine ausdrückliche Abnahmeprozedur vereinbart wurde, gilt eine Übergabe als akzeptiert, sobald:
- der Auftraggeber die Software, Konfiguration oder Lösung in Gebrauch nimmt; oder
- vierzehn (14) Tage nach der Übergabe vergangen sind, ohne dass schriftlich wesentliche Mängel gemeldet wurden.
- Kleine Abweichungen oder Mängel, die die normale Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, sind kein Grund für Ablehnung, Aussetzung der Abnahme oder Auflösung des Vertrags.
Artikel 6 – Software und Dritte (Odoo)
- Drydock bietet Dienstleistungen rund um Software von Dritten an, einschließlich Odoo.
- Lizenzen und Nutzungsrechte von Software Dritter unterliegen den Bedingungen des jeweiligen Anbieters.
Drydock haftet nicht für:
- Fehler, Einschränkungen oder Mängel in Standardsoftware von Dritten;
- Änderungen in Funktionalität, Preisen oder Bedingungen von Lieferanten;
- Verfügbarkeit, Kontinuität oder Leistung von Cloud-, Hosting- oder Plattformdiensten von Dritten.
Artikel 7 – Änderungen und Mehrarbeit
- Arbeiten, die außerhalb des vereinbarten Umfangs liegen, gelten als Mehrarbeit.
- Anfragen des Auftraggebers, die zu Änderungen der vereinbarten Funktionalität, des Umfangs, der Planung, der Arbeitsweise oder der Projektziele führen, gelten als Änderungsanfragen.
- Drydock ist berechtigt, die Auswirkungen einer Änderungsanfrage auf Planung, Kapazität, Durchlaufzeit und Kosten transparent zu machen und als Mehrarbeit in Rechnung zu stellen.
- Änderungsanfragen können Auswirkungen auf zuvor erstellte Budgets, Stundenabschätzungen, Projektplanungen und Abgabetermine haben.
- Mehrarbeit wird auf Basis der Tatsächlicher Aufwand zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Tarifen durchgeführt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
Artikel 8 – Tarife und Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zuzüglich USt. und anderer staatlich auferlegter Abgaben.
- Die Zahlung hat innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
Bei verspäteter Zahlung:
- werden gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte (9,2 % über dem Basiszinssatz) fällig;
- dürfen Arbeiten ausgesetzt werden;
- werden alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Einwendungen gegen eine Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
Artikel 9 – Fristen
- Die von Drydock genannten Fristen sind indikativ und gelten nicht als Fixtermine, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Die Überschreitung einer Frist gibt dem Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz, Aussetzung oder Aufhebung des Vertrags.
Artikel 10 – Haftung
- Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und vorbehaltlich von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Drydock ist jede Haftung von Drydock ausgeschlossen oder auf die gesetzlichen Mindestmaße begrenzt.
Die gesamte Haftung von Drydock für Schäden ist in jedem Fall auf den niedrigsten der folgenden Beträge beschränkt:
- den Betrag des betreffenden Vertrags; oder
- den Betrag, der von Drydock in den drei (3) Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an den Auftraggeber in Rechnung gestellt wurde.
Die Haftung für indirekte Schäden ist ausgeschlossen, einschließlich:
- Folgeschäden;
- entgangener Gewinn;
- verpasster Einsparungen;
- Betriebsstillstand;
- Verlust oder Beschädigung von Daten.
- Die Haftung entsteht ausschließlich, wenn eine zurechenbare Pflichtverletzung vorliegt und nachdem der Auftraggeber Drydock schriftlich in Verzug gesetzt hat, wobei eine angemessene Nachfrist von mindestens vierzehn (14) Tagen gewährt werden muss.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt versteht man jede Umstände, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Drydock liegen und die Erfüllung des Vertrags vorübergehend oder dauerhaft unmöglich machen.
- Während höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Drydock ausgesetzt.
- Wenn die höhere Gewalt länger als sechzig (60) Tage andauert, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne Schadensersatzpflicht.
Artikel 12 – Geistiges Eigentum
- Alle geistigen Eigentumsrechte an Software, Dokumentation, Konfigurationen, maßgeschneiderten Lösungen und anderen Ergebnissen der Arbeiten verbleiben bei Drydock oder ihren Lizenzgebern.
- Der Auftraggeber erhält ausschließlich ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
- Es ist nicht gestattet, Software, Dokumentation oder Lösungen ganz oder teilweise zu reproduzieren, öffentlich zugänglich zu machen oder kommerziell zu verwerten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Drydock.
Artikel 13 – Vertraulichkeit
- Die Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten.
- Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags in Kraft.
Artikel 14 – Beendigung
- Beide Parteien können den Vertrag schriftlich kündigen, unter Berücksichtigung eventuell vereinbarter Kündigungsfristen.
- Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Kosten und eingegangene Verpflichtungen werden bei Beendigung sofort fällig.
- Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung bereits angefallener Kosten und erbrachter Leistungen verpflichtet.
Artikel 15 – Daten, Back-ups und Migrationen
- Der Auftraggeber bleibt jederzeit verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der Daten, die Drydock zur Verfügung gestellt werden.
- Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ist der Auftraggeber verantwortlich für die Erstellung und Aufbewahrung angemessener Backups von Unternehmensdaten.
- Drydock haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Unvollständigkeit von Daten, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit der Geschäftsführung von Drydock vor.
- Bei Datenmigrationen, Importen und Konversionen bemüht sich Drydock, die Daten korrekt zu übertragen, kann jedoch keine Garantie dafür geben, dass alle Daten vollständig, fehlerfrei oder ohne funktionale Abweichungen migriert werden.
- Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für die Kontrolle, Validierung und Akzeptanz der migrierten Daten und Prozesse nach der Übergabe.
Artikel 16 – Lizenzen, Open-Source-Software und Odoo
- Für Software von Dritten, einschließlich Odoo, gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters.
- Drydock hat keinen Einfluss auf Preisänderungen, Lizenzänderungen, Produktänderungen, die Beendigung von Funktionalitäten oder Änderungen in der Politik von Softwareanbietern.
- Eventuelle Erhöhungen der Lizenzkosten oder Kosten von Dritten dürfen von Drydock an den Auftraggeber weitergegeben werden.
- Für Komponenten, die auf Open-Source-Software basieren, gelten ebenfalls die anwendbaren Open-Source-Lizenzbedingungen.
- Drydock gibt keine Garantien, die über die von dem jeweiligen Softwareanbieter gegebenen Garantien hinausgehen.
Artikel 17 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten
- Auf diese Bedingungen und alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich Österreichisches Recht Anwendung.
- Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht am Sitz von Drydock (Landesgericht Innsbruck) vorgelegt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben etwas anderes vor.
Cedee GmbH
Firmenbuchnr: FN 672629k
Kirchdorf in Tirol, Österreich
Zusätzlich anwendbar: Allgemeine Bedingungen der WKO (Fachgruppe UBIT) (letzte Version)